Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um eine Zahnspange, welche gratis ausgestellt wird. Die Kosten für diese Zahnspange werden also vollständig von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Dies gilt allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr der Person, welche eine solche Zahnspange beantragt. Die Behandlung muss also bis zu dem 18. Lebensjahr begonnen haben. Beginnt die Behandlung später, so ist dies unzulässig und die Zahnspange kann nicht mehr gratis ausgestellt werden. Zudem muss die Zahnspange tatsächlich medizinisch notwendig sein. Darüber hinaus darf es sich hierbei nur um eine feste Zahnspange handeln. Die Zahnspange ist also fest in den Mundraum eingesetzt. Zahnspangen, welche herausnehmbar sind, zählen in der Regel nicht zu dem kostenlosen Angebot.
Welche Voraussetzungen müssen für eine solche Zahnspange erfüllt werden?
Neben dem maximalen Alter von 18 Jahren müssen die Patienten noch einige andere wichtige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt die medizinische Notwendigkeit der Zahnspange. Die Notwendigkeit wird dabei mit dem internationalen Index IOTN festgestellt. Der Index wird in 5 verschiedene Grade eingeteilt, welche den Schweregrad darstellen. Bei der Feststellung des Grades 4 oder 5 ist die Zahnspange medizinisch notwendig und kann damit gratis beantragt werden. Wird ein Grad von unter 4 festgestellt, so ist die Zahnspange gratis nicht möglich. Es können aber dennoch bestimmten Kosten in den meisten Fällen übernommen werden. Außerdem muss die Zahnspange bei einem Kieferorthopäden beantragt werden, welcher rechtlich dazu berechtigt ist, diese auszustellen. Nur in diesem Fall werden die Kosten zu 100 % erstattet. Handelt es sich allerdings um einen Wunsch-Zahnarzt, so werden die Kosten nur erstattet, wenn der Zahnarzt den rechtlichen Bedingungen oder Voraussetzungen entspricht. Hier werden die Kosten dann auch nur bis zu 80 % erstattet. Wählt der Patient also einen Kieferorthopäden oder Zahnarzt seiner Wahl aus, so muss dieser mindestens 20 % der Kosten selbst übernehmen.
Auf was gilt es, vor der Beantragung einer Gratis-Zahnspange noch zu achten?
Es wird generell zwischen zwei verschiedenen Arten von Behandlungen unterschieden: Der frühkindlichen Behandlung sowie der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange. Bei schwerwiegenden Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers, welche bei Kindern bis zu dem 10. Lebensjahr auftreten, wird unter Umständen eine herausnehmbare Zahnspange gratis angeboten. Diese kann bei Zahnärzten oder Kieferorthopäden beantragt werden, welche in einem vertraglichen Verhältnis mit der jeweiligen Krankenkasse bestehen. Festsitzende Zahnspangen werden deutlich häufiger gratis vergeben. Auch diese lassen sich bei Zahnärzten oder Kieferorthopäden beantragen, welche in einem vertraglichen Verhältnis mit der jeweiligen Krankenkasse stehen. Es sollte zu guter Letzt beachtet werden, dass für Personen, welche die Voraussetzungen für eine Gratis-Zahnspange, wie sie bei Dr. Siri Jebens vergeben wird, nicht erfüllen, allerdings dennoch eine Zahnspange benötigen, andere Arten der Kostenübernahme bereitstehen.
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