Stornierung ist der Prozess, bei dem der Kunde z.B. eine Buchung annullieren muss und somit von einem bereits geschlossenen Vertrag zurücktritt. Der Grund für ein Storno kann unterschiedlicher Natur sein. In der Regel handelt es sich um eine Erkrankung, aber auch spontane Todesfälle im engeren Kreis der Familie können der Grund für eine kurzfristige Stornierung sein. 

Storno meist mit Mehrkosten verbunden

Muss eine Reise oder zum Beispiel ein gebuchtes Event storniert werden, bedeutet dies für den Kunden bzw. die Kundin in der Regel einen nicht unerheblichen Geldverlust.  In nur seltenen Fällen erlauben die Anbieter und Veranstalter von Reisen und Events eine kostenlose Stornierung.   

Üblich ist, dass im Rahmen einer Stornierung zumindest eine einmalige Bearbeitungsgebühr anfällt, die durch den Kunden selbst zu tragen ist. Des Weiteren lässt sich festhalten: Je kurzfristiger eine Stornierung erfolgt, desto höher fallen die Stornokosten aus. Die meisten Reiseveranstalter legen im Rahmen ihrer AGB beispielsweise fest, dass sich die anfallenden Stornokosten kurz vor dem Antritt der Reise auf 100 Prozent des Reisepreises belaufen.  Stornoschutz in Form einer Versicherung meist empfehlenswert

Ein Stornoschutz, wie er beispielsweise von der IFRA – Internationaler Flugrettungsdienst Austria angeboten wird, ist für die Kundinnen und Kunden bei Reisebuchung ganz besonders dann empfehlenswert, wenn die Reise oder das gebuchte Event hochpreisig ist. Aber auch dann, wenn die Wahrscheinlichkeit einer potentiellen Stornierung besonders hoch ist, ist es den buchenden Kunden ans Herz zu legen, im Vorfeld einer Reise oder eines gebuchtes Events eine Stornoversicherung abzuschließen, die bei einer kurzfristigen Stornierung dann die anfallenden Mehrkosten übernimmt.  So funktioniert eine Stornkosten Versicherung

Wer eine Stornierung zu beklagen hat, der muss zunächst in Vorleistung treten. Bei einer zu stornierenden Reise muss der Reiseveranstalter nach dem Bekanntwerden des Grundes für die Stornierung alsbald informiert werden.   

Die entsprechenden Versicherungspolicen und Tarifbeschreibungen weisen die Versicherungsnehmer darauf hin, dass die Reiseveranstalter möglichst schnell über die Stornierung zu informieren sind. Der Grund: Durch eine frühzeitige Meldung der Stornierung können Kosten häufig minimiert werden. Alle Kundinnen und Kunden mit einer Stornokosten-Versicherung verpflichten sich gemäß der vertraglichen Bedingungen zu einer Kostenminimierung, sofern möglich.   

Der Beleg des Reise- oder Eventveranstalters über die durchgeführte Stornierung der gebuchten Leistung muss der Reiserücktrittsversicherung eingereicht werden. Wichtig: Die Stornoschutz-Versicherungen verlangen selbtverständlich einen Nachweis über den Grund der Stornierung. Ein ärztliches Attest ist in der Regel ausreichend.  Reisegruppen profitieren von den Stornokosten-Versicherungen

Insbesondere dann, wenn mehrere Personen verreisen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person ausfällt, ungleich höher als wenn nur zwei Personen eine Reise buchen.   

Auch für Gruppenreisen gibt es einen adäquaten Reiseschutz in Form einer Reisestornokostenversicherung. Jahresreiseversicherungen gibt es bei den meisten Reiseveranstaltern in Form von Versicherungen für Einzelpersonen und Paaren. Reisegruppen müssen – da sich die Gruppenkonstellationen meist ändern – separat für jede Reise versichert werden. 

Sofern die Reiseteilnehmer auf ein und derselben Buchung aufgeführt und durch den jeweils gleichen Versicherungstypus des identischen Versicherers abgesichert sind, gilt die Stornoversicherung in der Regel für die gesamte Gruppe. Sollte also zum Beispiel ein Reiseteilnehmer der Gruppe ausfallen, ist die gesamte Gruppe berechtigt, von der Reise zurückzutreten.

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